Glossar: Begriffe rund um das Altersvorsorgedepot
Günstigerprüfung, Effektivkosten, Auszahlungsplan – die Fachbegriffe der geförderten Altersvorsorge, jeweils kompakt und verständlich erklärt.
A
- Abgeltungsteuer
- Die pauschale Steuer von rund 26,4 % (inkl. Solidaritätszuschlag) auf Kapitalerträge in einem normalen Wertpapierdepot. Im Altersvorsorgedepot fällt sie während der Ansparphase nicht an – Erträge werden erst bei der Auszahlung besteuert.
- Altersvorsorgedepot
- Das ab dem 01.01.2027 verfügbare, staatlich geförderte Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es kombiniert Zulagen und Steuervorteile mit der Anlage in Fonds und ETFs – ohne Beitragsgarantie und mit flexibler Auszahlung ab 65.
- Altersvorsorgereformgesetz
- Das im Mai 2026 verabschiedete Gesetz zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es schafft die Grundlage für das Altersvorsorgedepot und löst die bisherige Riester-Förderlogik für Neuverträge ab.
- Anbieterwechsel
- Der Wechsel des Altersvorsorgedepots zu einem anderen Anbieter. Er ist förderunschädlich möglich: Das Guthaben wird übertragen, Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
- Ansparphase
- Der Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zum Beginn der Auszahlung, in dem Sie Beiträge einzahlen und Zulagen erhalten. Erträge bleiben in dieser Phase steuerfrei und werden reinvestiert.
- Auszahlphase
- Der Zeitraum ab Rentenbeginn, in dem das angesparte Kapital ausgezahlt wird – als Auszahlungsplan oder Leibrente, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Der Beginn ist flexibel zwischen 65 und 70 wählbar.
- Auszahlungsplan
- Die flexible Auszahlungsform des Altersvorsorgedepots: Das Kapital bleibt investiert und wird in regelmäßigen Raten entnommen. Anders als bei der Leibrente besteht kein Verrentungszwang; verbleibendes Kapital ist grundsätzlich vererbbar.
B
- Beitragsgarantie
- Die Zusage, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Bei Riester verpflichtend und ein wesentlicher Renditebremser – das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst darauf zugunsten höherer Ertragschancen.
- Berufseinsteiger-Bonus
- Einmalig 200 € zusätzliche staatliche Förderung für alle, die vor ihrem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot abschließen.
D
- Depot
- Ein Konto zur Verwahrung von Wertpapieren wie Fonds, ETFs oder Aktien. Das Altersvorsorgedepot ist ein speziell zertifiziertes Depot, dessen Guthaben der Altersvorsorge gewidmet ist.
- Diversifikation
- Die Streuung der Anlage über viele Wertpapiere, Branchen und Regionen. Sie reduziert das Risiko einzelner Ausfälle – breit gestreute ETF-Portfolios sind ein typisches Beispiel.
E
- Effektivkosten
- Die Gesamtkosten eines Anlageprodukts pro Jahr, ausgedrückt als Minderung der Rendite. Beim Standard-Depotvertrag des Altersvorsorgedepots sind sie gesetzlich auf maximal 1 % pro Jahr begrenzt.
- Eigenbeitrag
- Der Betrag, den Sie selbst in das Altersvorsorgedepot einzahlen. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr; für die Zulagen ist ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr erforderlich.
- ETF (Exchange Traded Fund)
- Ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Marktindex wie den MSCI World kostengünstig nachbildet. ETFs gelten wegen niedriger Kosten und breiter Streuung als beliebter Baustein der Altersvorsorge.
F
- Fonds
- Ein Sondervermögen, das Geld vieler Anleger bündelt und in Wertpapiere investiert. Aktiv gemanagte Fonds werden von einem Fondsmanagement gesteuert, passive Fonds (ETFs) bilden einen Index nach.
- Förderberechtigung
- Die Voraussetzung, um Zulagen und Steuervorteile des Altersvorsorgedepots zu erhalten. Förderberechtigt sind insbesondere rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und Beamte – vergleichbar mit dem bisherigen Riester-Kreis.
- Förderschädliche Verwendung
- Jede Verfügung über das geförderte Guthaben vor der Auszahlphase, die nicht gesetzlich privilegiert ist. Folge: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Ausnahme ist die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum.
G
- Grenzsteuersatz
- Der Steuersatz, der auf jeden zusätzlich verdienten Euro anfällt. Er bestimmt, wie viel der Sonderausgabenabzug bringt: Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer die Steuerersparnis durch die Beiträge.
- Grundzulage
- Der staatliche Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr – zusammen bis zu 540 € pro Person und Jahr.
- Günstigerprüfung
- Die automatische Prüfung des Finanzamts, ob der Sonderausgabenabzug Ihrer Beiträge mehr Steuerersparnis bringt als die erhaltenen Zulagen. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet.
K
- Kapitalmarkt
- Der Markt für langfristige Anlagen wie Aktien und Anleihen. Kapitalmarktanlagen schwanken im Wert, haben langfristig aber deutlich höhere Ertragschancen als Sparprodukte mit Garantiezins.
- Kinderzulage
- Bis zu 300 € staatlicher Zuschuss pro Kind und Jahr – solange für das Kind Kindergeld bezogen wird. Die Kinderzulage macht das Altersvorsorgedepot für Familien besonders attraktiv.
L
- Leibrente
- Eine lebenslang garantierte Rentenzahlung, meist über eine Versicherung. Beim Altersvorsorgedepot ist die Leibrente eine freiwillige Option – alternativ steht der flexible Auszahlungsplan zur Verfügung.
M
- Mindestbeitrag
- Der Eigenbeitrag von mindestens 120 € pro Jahr (10 € pro Monat), der für den Erhalt der Zulagen erforderlich ist.
N
- Nachgelagerte Besteuerung
- Das Steuerprinzip des Altersvorsorgedepots: Beiträge und Erträge bleiben in der Ansparphase steuerlich verschont, besteuert werden erst die Auszahlungen im Ruhestand – meist zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
R
- Rendite
- Der Ertrag einer Geldanlage in Prozent des eingesetzten Kapitals pro Jahr. Historisch lag die Rendite breit gestreuter Aktienanlagen langfristig im Bereich von 6–8 % pro Jahr – vergangene Wertentwicklungen sind jedoch keine Garantie für die Zukunft.
- Riester-Rente
- Die 2002 eingeführte staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Beitragsgarantie. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz; Guthaben sollen förderunschädlich auf das Altersvorsorgedepot übertragen werden können.
- Rürup-Rente (Basisrente)
- Eine steuerlich geförderte Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Gutverdiener. Beiträge sind in großem Umfang absetzbar, die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Leibrente – Zulagen gibt es nicht.
S
- Sonderausgabenabzug
- Die Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge in der Steuererklärung geltend zu machen und so das zu versteuernde Einkommen zu senken. Beim Altersvorsorgedepot wird er mit den Zulagen über die Günstigerprüfung verrechnet.
- Sparplan
- Die regelmäßige, automatische Einzahlung eines festen Betrags in ein Depot – z. B. monatlich 150 €. Sparpläne machen die Altersvorsorge planbar und nutzen Kursschwankungen über den Durchschnittskosteneffekt.
- Standard-Depotvertrag
- Die gesetzlich definierte Basisvariante des Altersvorsorgedepots: breit gestreute, kostengünstige Anlage mit Effektivkosten von maximal 1 % pro Jahr und automatischer Risikoreduktion zum Rentenbeginn – gedacht für alle, die unkompliziert starten möchten.
V
- Vorabpauschale
- Eine jährliche Pauschalbesteuerung von Fondserträgen im normalen Depot. Im Altersvorsorgedepot entfällt sie während der gesamten Ansparphase – ein spürbarer Steuervorteil beim langfristigen Vermögensaufbau.
W
- Wohneigentum (förderunschädliche Entnahme)
- Die gesetzliche Ausnahme von der Förderschädlichkeit: Geförderte Guthaben dürfen für den Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
Z
- Zertifizierung
- Die staatliche Prüfung und Zulassung von Altersvorsorgeverträgen. Nur zertifizierte Altersvorsorgedepots sind förderfähig – das stellt Mindeststandards bei Kosten, Transparenz und Vertragsbedingungen sicher.
- Zinseszinseffekt
- Erträge, die selbst wieder Erträge erwirtschaften. Über Jahrzehnte ist der Zinseszinseffekt der stärkste Hebel des Vermögensaufbaus – je früher Sie starten, desto stärker wirkt er.
- Zulagen
- Die direkten staatlichen Zuschüsse zum Altersvorsorgedepot: Grundzulage (bis 540 €/Jahr), Kinderzulage (bis 300 € je Kind/Jahr) und der einmalige Berufseinsteiger-Bonus (200 €).
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Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ – oder Sie berechnen direkt, was das Altersvorsorgedepot für Sie bringen kann.
