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Kronberg InvestAltersvorsorge & Vermögensaufbau

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Von der Förderlogik über die Steuer bis zur Auszahlung – hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur neuen staatlich geförderten Altersvorsorge. Tippen Sie einfach ein Stichwort in das Suchfeld.

28 Fragen und Antworten in 7 Themenbereichen

Grundlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das mit dem Altersvorsorgereformgesetz beschlossen wurde und ab dem 01.01.2027 angeboten wird. Sie sparen in Fonds oder ETFs und erhalten dafür staatliche Zulagen sowie Steuervorteile. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Beitragsgarantie – dadurch kann Ihr Geld renditeorientierter angelegt werden.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot startet zum 01.01.2027. Erst dann sind Vertragsabschlüsse bei zertifizierten Anbietern möglich. Sie können sich aber schon heute unverbindlich bei uns vormerken lassen – wir informieren Sie rechtzeitig zum Start und vergleichen die ersten Angebote für Sie.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Besonders attraktiv ist das Altersvorsorgedepot für Familien mit Kindern, weil die Kinderzulagen von bis zu 300 € pro Kind und Jahr die Förderung deutlich erhöhen. Auch junge Berufstätige profitieren durch den Berufseinsteiger-Bonus und den langen Anlagehorizont. Grundsätzlich lohnt sich eine Prüfung für alle, die staatlich gefördert und renditeorientiert fürs Alter vorsorgen möchten – auch für enttäuschte Riester-Sparer.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Förderberechtigt sind – vergleichbar mit der Riester-Rente – insbesondere rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte sowie bestimmte weitere Personengruppen. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Altersvorsorgereformgesetz. Gerne prüfen wir gemeinsam, ob Sie förderberechtigt sind.

Worin unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?

Die wichtigsten Unterschiede: Es gibt keine Beitragsgarantie mehr, dafür kann Ihr Geld vollständig in Fonds und ETFs mit höheren Renditechancen investiert werden. Die Zulagen sind höher (bis zu 540 € statt 175 € Grundzulage), die Förderlogik ist einfacher, und der gesetzliche Standard-Depotvertrag begrenzt die Kosten auf maximal 1 % pro Jahr – bei Riester gab es keine Kostengrenze.

Wo kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Das Altersvorsorgedepot wird von zertifizierten Anbietern bereitgestellt – etwa Banken, Fondsgesellschaften und Online-Brokern. Welche Anbieter zum Start 2027 mit welchen Konditionen antreten, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Als unabhängiger Vermittler vergleichen wir die Angebote nach Kosten, Fondsauswahl und Service und begleiten Sie bei der Eröffnung.

Förderung & Zulagen

Wie hoch ist die Grundzulage?

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr. Gefördert werden 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr. Die volle Grundzulage erhalten Sie also ab einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr – das entspricht 150 € pro Monat.

Gibt es einen Mindestbeitrag für die Förderung?

Ja, für die Zulagen ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € pro Jahr erforderlich – also 10 € pro Monat. Schon ab diesem Betrag fließt die anteilige staatliche Förderung.

Wie funktioniert die Kinderzulage?

Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, gibt es zusätzlich bis zu 300 € Zulage pro Jahr. Die Kinderzulage wird anteilig zur Grundzulage gewährt und fließt, solange der Kindergeldanspruch besteht. Eine Familie mit zwei Kindern kann so über 1.100 € staatliche Förderung pro Jahr erhalten.

Was ist der Berufseinsteiger-Bonus?

Wer beim Abschluss des Altersvorsorgedepots jünger als 25 Jahre ist, erhält einmalig 200 € zusätzlich vom Staat. Der Bonus soll junge Menschen motivieren, möglichst früh mit der Altersvorsorge zu beginnen – denn gerade die frühen Beitragsjahre wirken durch den Zinseszinseffekt am stärksten.

Wie funktioniert der Sonderausgabenabzug?

Ihre Eigenbeiträge können Sie zusätzlich in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es prüft, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die erhaltenen Zulagen – die Differenz wird Ihnen erstattet. Besonders bei höheren Einkommen kann der Steuervorteil die Zulagen deutlich übersteigen.

Muss ich die Zulagen jedes Jahr neu beantragen?

Die Details des Zulagenverfahrens werden derzeit finalisiert. Vorgesehen ist ein möglichst einfaches, weitgehend automatisiertes Verfahren über den Anbieter – ähnlich dem Dauerzulagenantrag bei Riester. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Zulagen von Anfang an vollständig fließen.

Anlage & Kosten

Worin wird mein Geld investiert?

Ihr Guthaben wird am Kapitalmarkt investiert – je nach Anbieter und Variante zum Beispiel in breit gestreute ETFs, aktiv gemanagte Fonds oder fertige Portfolios. Beim gesetzlichen Standard-Depotvertrag ist eine kostengünstige, breit gestreute Anlage mit automatischer Risikoreduktion zum Rentenbeginn vorgesehen. Bei anbieterindividuellen Depots haben Sie mehr Auswahl.

Gibt es eine Garantie auf meine Einzahlungen?

Nein. Das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf eine Beitragsgarantie. Garantien haben bei Riester-Produkten dazu geführt, dass ein Großteil des Geldes sehr sicherheitsorientiert und damit renditearm angelegt werden musste. Ohne Garantie kann Ihr Guthaben breit gestreut investiert werden – mit höheren Renditechancen, aber auch mit Wertschwankungen. Über lange Anlagezeiträume haben sich breit gestreute Aktienanlagen historisch positiv entwickelt; eine Garantie für die Zukunft ist das jedoch nicht.

Was kostet das Altersvorsorgedepot?

Die Kosten hängen vom gewählten Anbieter und Produkt ab. Der gesetzlich vorgesehene Standard-Depotvertrag begrenzt die Effektivkosten auf maximal 1 % pro Jahr. Bei anbieterindividuellen Depots können die Kosten abweichen – ein sorgfältiger Vergleich ist deshalb wichtig. Wir legen alle Kosten transparent offen.

Was ist der Unterschied zwischen Standarddepot und individuellem Depot?

Der Standard-Depotvertrag ist die gesetzlich definierte Basislösung: einfach, breit gestreut und mit einer Kostengrenze von 1 % pro Jahr – ideal für alle, die unkompliziert starten möchten. Anbieterindividuelle Depots bieten mehr Gestaltungsfreiheit bei Fondsauswahl und Strategie, können aber auch mehr kosten. Welche Variante passt, hängt von Ihren Zielen und Ihrer Erfahrung ab.

Kann ich den Anbieter später wechseln?

Ja, ein Anbieterwechsel ist vorgesehen und förderunschädlich – Ihr Guthaben wird auf das neue Altersvorsorgedepot übertragen, die Förderung bleibt erhalten. Auch die Sparrate können Sie jederzeit anpassen oder aussetzen.

Steuern

Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Erträge und Kursgewinne steuerfrei, Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Erst die Auszahlungen im Alter werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert – der im Ruhestand häufig niedriger ist als während des Erwerbslebens.

Fällt in der Ansparphase Abgeltungsteuer an?

Nein. Anders als im normalen Wertpapierdepot fallen im Altersvorsorgedepot während der Ansparphase weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Erträge und Umschichtungen bleiben steuerfrei und werden vollständig reinvestiert – das verstärkt den Zinseszinseffekt erheblich.

Lohnt sich das auch bei hohem Einkommen?

Gerade dann kann es attraktiv sein: Über den Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung profitieren Gutverdiener von einer Steuerersparnis in Höhe ihres Grenzsteuersatzes, die die Zulagen übersteigen kann. Hinzu kommt die steuerfreie Ansparphase. Die individuelle Bewertung sollte gemeinsam mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater erfolgen.

Auszahlung & Flexibilität

Wann und wie wird das Guthaben ausgezahlt?

Die Auszahlung können Sie flexibel zwischen Ihrem 65. und 70. Lebensjahr beginnen. Das Guthaben wird dann als Auszahlungsplan oder Leibrente mindestens bis zu Ihrem 85. Lebensjahr ausgezahlt. Beim Auszahlungsplan bleibt Ihr Kapital weiter investiert und kann auch im Ruhestand Erträge erwirtschaften.

Kann ich mir zu Rentenbeginn einen Teil auf einmal auszahlen lassen?

Ja, zu Beginn der Auszahlphase können Sie sich auf Wunsch bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen – etwa für eine größere Anschaffung oder die Entschuldung der eigenen Immobilie. Der Rest fließt in den Auszahlungsplan oder die Leibrente.

Kann ich vorzeitig an mein Geld?

Grundsätzlich ist das Guthaben für die Altersvorsorge gebunden. Eine vorzeitige Entnahme ist möglich, führt aber zur Rückzahlung der erhaltenen Förderung (förderschädliche Verwendung). Eine wichtige Ausnahme: Für den Erwerb oder die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum kann das Guthaben ohne Förderverlust eingesetzt werden.

Was passiert mit dem Guthaben im Todesfall?

Das Guthaben im Altersvorsorgedepot ist – anders als bei vielen klassischen Rentenversicherungen – echtes Vermögen und grundsätzlich vererbbar. Die genauen Regelungen, etwa zur Behandlung der erhaltenen Förderung im Erbfall, hängen von der finalen Ausgestaltung und der Auszahlungsform ab. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Riester & Wechsel

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und behalten ihren Bestandsschutz. Es ist vorgesehen, dass Riester-Guthaben förderunschädlich auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden können. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom Einzelfall ab – etwa von Garantien, Kosten und Restlaufzeit Ihres Vertrags.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein, von einer vorschnellen Kündigung raten wir ab: Dabei müssten Sie die erhaltene Förderung zurückzahlen. Sinnvoller ist es, die Übertragungsmöglichkeiten ab 2027 abzuwarten und dann Garantien, Kosten und Fördereffekte sauber zu vergleichen. Lassen Sie sich vormerken – wir melden uns, sobald die Wechseloptionen konkret sind.

Vormerkung & Start

Kann ich schon jetzt ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Noch nicht – das Altersvorsorgedepot startet zum 01.01.2027. Schon jetzt können Sie aber Ihre mögliche Förderung berechnen und sich unverbindlich vormerken lassen. Wir melden uns rechtzeitig vor dem Start, vergleichen die verfügbaren Anbieter und begleiten Sie bei der Eröffnung – damit Sie vom ersten Tag an von der Förderung profitieren.

Wie funktioniert die Vormerkung bei Kronberg Invest?

Sie tragen einfach Name und E-Mail-Adresse in unser Vormerk-Formular ein – kostenlos und unverbindlich. Wir halten Sie über den Gesetzgebungsstand auf dem Laufenden, informieren Sie rechtzeitig zum Start 2027 und stellen Ihnen dann unseren unabhängigen Anbietervergleich zur Verfügung. Ihre Daten nutzen wir ausschließlich dafür; eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

Noch Fragen offen?

Schauen Sie in unser Glossar mit allen Fachbegriffen – oder lassen Sie sich unverbindlich für den Start 2027 vormerken.